Das Modell der „Volksgemeinschaft“

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Das Modell der „Volksgemeinschaft“

Die nationalsozialistische deutsche „Volksgemeinschaft“ sollte alle Deutschen im In- und Ausland 3_1einschließen und eine Gemeinschaft der Gleichen darstellen: Standesprivilegien und Standesdünkel wurden ideologisch ausgeschlossen.

Klassenschranken und Eigentumsverhältnisse blieben allerdings auch während des Nationalsozialismus unangetastet, die Gesellschaft gliederte sich gemäß dem Prinzip von Führer und Gefolgschaft hierarchisch.

Alle Gruppen der Gesellschaft wurden von nationalsozialistischen Führern gelenkt. Von der „Gefolgschaft“ wurde Gehorsam, Unterordnung, Führergläubigkeit, Treue und das aktive Bekenntnis zur „Volksgemeinschaft“ erwartet; das alles wurde in zahlreichen Erziehungs- und Bildungseinrichtungen vermittelt. Erziehungsideale waren Kraft, Gesundheit, Einordnungsbereitschaft und der Verzicht auf eigenständiges Denken und Handeln.

Die fügsame „Volksgemeinschaft“ basierte letztlich auf der Illusion des leistungsfähigen „Ariers“ – Menschen jüdischer Abstammung, Sinti und Roma, Zeugen Jehovas, Behinderte, „Asoziale“, Kriminelle und andere gesellschaftliche Gruppierungen wurden ausgeschlossen und konnten „ausgemerzt“ werden.

Der „Volksgenosse“ sollte sich allein durch seine Zugehörigkeit zur Gemeinschaft erhoben fühlen. Die „Volksgemeinschaft“ sollte letzten Endes als eingeschworene militante Gemeinschaft den sozialdarwinistischen Krieg um „Lebensraum“ im Osten Europas führen und schließlich die Weltherrschaft erringen. Sie bot den „Volksgenossen“ keine Zukunft in Frieden, Wohlstand und Weltoffenheit, sondern eine kämpferisch-kriegerische Perspektive, die bedingungslose Unterordnung unter die Führung sowie den „Heldentod“ in fernen Ländern einschloss.

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