Die „deutsche Volksgemeinschaft“
Die Volksgemeinschaft
Die deutsche „Volksgemeinschaft“ im Nationalsozialismus war ein ideologisches Konstrukt. Sie sollte alle „reinrassigen“ Deutschen einschließen und einen klassenlosen Zusammenhalt unter den „Arbeitern der Stirn und der Faust“ herstellen. Diesem Ziel sollte sich die Bevölkerung willig unterordnen.
Im Rahmen der „Volksgemeinschaft“ ging es allerdings nicht um gleiches Recht für alle, sondern um eine strikte Unterordnung unter das Prinzip der Führerschaft. Verweigerungen bezüglich der Einordnung in die „Volksgemeinschaft“ wurden mit scharfen Sanktionen belegt. Der einzelne „Volksgenosse“ galt nichts – die formbare Masse war das Ziel der Nationalsozialisten.
Die Konstruktion „Volksgemeinschaft“ war eng mit militärischen Perspektiven verbunden: Sie sollte die „Wehrfähigkeit“ nach außen herstellen und die Herrschaft nach innen sichern. Der Begriff „Volksgemeinschaft“, der keine nationalsozialistische Wortschöpfung darstellt, wurde von den Nationalsozialisten ebenso pervertiert, wie viele andere Bezeichnungen auch.